Kirchenwahl 2025

Am 30. November (1. Advent) findet die Wahl zum Kirchengemeinderat und zur Landessynode statt.

Wahlvorschläge für die Wahl zum Kirchengemeinderat können bis 10. Oktober beim Pfarramt West eingereicht werden.

Gemeindeglieder werden gebeten, selbst auf Personen zuzugehen, die sie für die Wahl vorschlagen möchten.

Kirchenwahl am 30. November 2025

Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:

Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.

Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“

  • Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben.
  • Die Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes ist durch Unterschrift auf dem Wahlvorschlag oder durch eine gesonderte Erklärung abzugeben.
  • Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.

Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis Freitag, 10. Oktober 2025, 18.00 Uhr im Pfarramt Gärtringen-West schriftlich eingereicht werden.
Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich.

In unserer Gemeinde sind 10 Kirchengemeinderäte zu wählen.

  • Die Wahlvorschläge dürfen höchstens 20 Bewerber unter Angabe von Name, (Haupt-)Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen.
  • Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.
  • Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis Böblingen.
  • Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können wählen, in welcher Kirchengemeinde sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen möchten. 

Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Pfarramt auf, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Dasselbe gilt für Personen, die einer anderen Kirchengemeinde angehören wollen als an ihrem Hauptwohnsitz.

Dies sollte vor dem 30. August geschehen.