Kirchengemeinderat
Leitungsaufgabe
Die Leitungsaufgabe, die der Kirchengemeinderat hat, wird in der Kirchengemeindeordnung so beschrieben:
"Kirchengemeinderat und Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Getreu ihrem Amtsversprechen sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der dienst der Liebe an jedermann getan wird. Kirchengemeinderäte und Pfarrer sind verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgaben zusammenzuwirken und der Gemeinde nach dem Maß ihrer Gaben und Kräfte zu dienen."
Sachkompetenz
Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen sachliche und fachliche Verantwortung in folgenden Funktionen:
- Pfarrstellen-Besetzungsgremium
- Festlegung der örtlichen Gottesdienstordnung
- Leitungsgremium in einer Vakatur
- Verwaltung des kirchlichen Haushalts und Vermögens
- Arbeitgeber für Teil- und Vollzeitkräfte
- Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Bauherr
- Mitwirkung bei der Ausführung der kirchlichen Ordnungen
- Verwaltung und Hausrecht aller kirchlichen Räume
- Überwachung der kirchlichen Wahlordnung
- u.v.a.
Fragen oder Anregungen ?????
Gewählte Mitglieder des Kirchengemeinderats

von links nach rechts
vordere Reihe:
Regine Zennß, Marisa Faix, Anne Messer; Catrin Weiß, Elke Kubernus
hinterer Reihe:
Dennis Zinser, Manfred Unger, Joshua Avser, Thomas Marquardt, Markus Vetter, Pfarrer Martin Flaig
